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Hinweis an die Eltern
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Geschrieben von: Kain2K   
Mittwoch, 30. Juli 2008 um 10:13 Uhr

USK und FSK freigaben

Liebe Eltern,

 an dieser Stelle möchte ich ein paar Worte zur Alterskennzeichnung von Computer- und Konsolespielen sowie Kinofilmen, bzw Filmen auf DVD verlieren.

 Jedes Spiel wird mit einer Alterkennzeichnung versehen, die seit Inkrafttreten des neuen Jugendschutz Gesetzes im Jahre 2003, verbindlich ist. Geprüft werden Spiele von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle, kurz USK. Die USK überprüft Spiele besonders hinsichtlich jungendschutzrelevanter Inhalte, und vergibt darauf basierende Altersfreigaben, welche wir folgend für Sie aufgelistet haben.

 
Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.
Spiele mit diesem Siegel sind aus der Sicht des Jugendschutzes für Kinder jeden Alters unbedenklich. Sie sind aber nicht zwangsläufig schon für jüngere Kinder verständlich oder gar komplex beherrschbar.
 
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Die Spiele wirken abstrakt-symbolisch, comicartig oder in anderer Weise unwirklich. Spielangebote versetzen den Spieler möglicherweise in etwas unheimliche Spielräume oder scheinen durch Aufgabenstellung oder Geschwindigkeit zu belastend für Kinder unter sechs Jahren.
 
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Kampfbetonte Grundmuster in der Lösung von Spielaufgaben. Zum Beispiel setzen die Spielkonzepte auf Technikfaszination (historische Militärgerätschaft oder Science-Fiction-Welt) oder auch auf die Motivation, tapfere Rollen in komplexen Sagen und Mythenwelten zu spielen. Gewalt ist nicht in alltagsrelevante Szenarien eingebunden.
 
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
Rasante bewaffnete Action, mitunter gegen menschenähnliche Spielfiguren, sowie Spielkonzepte, die fiktive oder historische kriegerische Auseinandersetzungenatmosphärisch nachvollziehen lassen. Die Inhalte lassen eine bestimmte Reife des sozialen Urteilsvermögens und die Fähigkeit zur kritischen Reflektion der interaktiven Beteiligung am Spiel erforderlich erscheinen.
 
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.
In allen Spielelementen reine Erwachsenenprodukte. Der Titel darf nur an Erwachsene abgegeben werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsstrafen bis 50.000 Euro. Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist, dass §14JuSchG Abs.4 und §15 JuSchG Abs.2 und 3 (»Jugendgefährdung«) nicht erfüllt sind.

 Quelle: USK.de

 Alle Spiele die keine Alterskennzeichnung von der USK haben dürfen nur an Erwachsene herausgegeben. Außerdem gibt es Fälle in denen die USK eine Kennzeichnung verweigert. In einem solchen Fall Prüft die BPjM, die Bundesprüfstelle für jugengefährdende Medien ob ein Grund zur Indizierung oder gar eines Verbotes vorliegt. Wird ein Spiel indiziert darf es nicht mehr offen verkauft werden. Ebenfalls ist es in einem solchen Fall verboten Werbung für ein solches Spiel zu machen. Wird ein Titel sogar verboten ist der Verkauf sowie der Besitz des Titels strafbar.

 Desweiteren gibt es noch die FSK, die Freiwillige Selbstkontrolle. Die FSK prüft Filme, Videokassetten und andere Bildträger, so wie es auch die USK tut. Die Freigaben der FSK sehen wie folgt aus.

 


Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG.
  Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
  Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
  
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG.
  
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG.

 Quelle: FSK

 Sollte die FSK eine Freigabe verweigern so besteht auch hier die Chance das der Film von der BPjM geprüft und ggf. indiziert oder verboten wird. Eine Indizierung oder ein Verbot von Filmen und Spielen die bereits von der USK bzw. der FSK geprüft wurden ist nur noch in Ausnahmefällen möglich.

 Eine Kennzeichung ist seit dem 1. April 2003 Pflicht. Ebenso ist sie verbindlich. Ich möchte Sie daher bitten beim Kauf von Computer- und Konsolen-Spielen auf das Siegel der USK zu achten. Diese befindet sich sowohl auf dem Datenträger selbst als auch, gut sichtbar, auf der Vorderseite der Verpackung. Ebenso sollten Sie beim Kauf von Filmen auf die FSK-Kennzeichnung achten, welche sich in der Regel auf der Rückseite der Verpackung befindet.

 Achten Sie darauf was ihre Kinder spielen und sehen. Eine Missachtung der Alterskennzeichnungen kann nicht nur die geistige Entwicklung Ihrer Kinder gefährden, sondern auch Strafen für Sie, durch den Gesetzgeber, nach sich ziehen.

 Wir versehen jeden unserer Spiele und Film Tests mit einer entsprechenden Kennzeichnung. Titel ohne Jugendfreigabe werden noch einmal extra im Titel gekennzeichnet.

 Ich möchte Sie nochmals bitten auf diese Kennzeichnungen zu achten.

 

 Mit freundlichen Grüßen

 

Klaus Trinks

Site Administrator

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 21. August 2008 um 05:51 Uhr
 
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